Verfahrensdokumentation für das ersetzende Scannen
Warum ersetzendes Scannen eine eigene Verfahrensdokumentation benötigt
Warum ersetzendes Scannen eine eigene Verfahrensdokumentation benötigt
GoBD Experten
Best Practice Prozess für ersetzendes Scannen
Beim ersetzenden Scannen müssen alle Schritte des Scanprozesses nachvollziehbar und konsistent eingehalten werden. Dazu gehört zunächst die Klassifizierung des Dokuments. Dabei wird unterschieden, ob es sich um ein steuerrelevantes Dokument (z. B. Eingangsrechnungen, Gutschriften, Lieferscheine) oder um ein nicht steuerlich relevantes Dokument handelt. Diese Unterscheidung ist notwendig, weil steuerrelevante Dokumente strengere Anforderungen an Scannen, Aufbewahrung und Qualität erfüllen müssen.
Anschließend folgt die Qualitätskontrolle: Ist das Dokument vollständig, lesbar, gegebenenfalls beidseitig digitalisiert und in der richtigen Qualität (z. B. Farbe) gescannt? Wenn nein, erfolgt eine Wiederholung des Scanprozesses.
Das Papierdokument wird danach unsortiert abgelegt (z. B. in einer Box oder einem Ordner), bis der Beleg vollständig verarbeitet ist – idealerweise einschließlich Buchung, Festschreibung und Übermittlung an die Finanzverwaltung. Erst wenn dieser Ablauf abgeschlossen ist, darf der Papierbeleg vernichtet werden. Die Freigabe der Vernichtung erfolgt durch eine definierte Rolle und muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Ebenso wichtig ist, dass alle Mitarbeiter, die an diesem Prozess mitwirken, eingewiesen und regelmäßig geschult werden. Diese Schulungen sollten in einem Schulungsprotokoll dokumentiert werden, das optimalerweise Bestandteil der Verfahrensdokumentation ist. VD2 stellt dafür ein Muster-Schulungsprotokoll zur Verfügung, das direkt genutzt werden kann.
VD2 unterstützt zusätzlich, indem die Fachabteilung regelmäßig zur Prozessprüfung aufgefordert wird. Nach Freigabe im Vier-Augen-Prinzip werden alle bestätigten Änderungen automatisch in die Dokumentation übernommen.
Hinweis:
Diese Informationen stellen keine steuerrechtliche Beratung dar. Sie dienen ausschließlich der Beschreibung eines möglichen Prozessablaufs im Rahmen des ersetzenden Scannens und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Prüfung.
GoBD Experten
Beim ersetzenden Scannen werden Papierbelege digitalisiert und anschließend vernichtet. In einer Betriebsprüfung ist der Scan (das Digitalisat) damit der anerkannte Originalbeleg. Genau deshalb gehört dieser Bereich zu den am strengsten geprüften GoBD-Themen. Im weiteren ist beschrieben, welche Punkte dabei für Unternehmen wichtig sind einzuhalten.
Ohne eine klare und nachvollziehbare Prozessbeschreibung zweifeln Prüfer die Ordnungsmäßigkeit der digitalen Ablage an – mit der Folge, dass Belege nicht anerkannt oder ganze Buchführungsteile als formell mangelhaft eingestuft werden können.
Die Finanzbehörden sind hier eindeutig: Das ersetzende Scannen muss vollständig in einer Verfahrensdokumentation dokumentiert werden, inklusive Verantwortlichkeiten, Arbeitsanweisungen, technischen Abläufen und internen Kontrollen.
Was in die Verfahrensdokumentation für ersetzendes Scannen gehört
VD2 berücksichtigt alle Pflichtbestandteile und führt strukturiert durch:
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Ablauf der Digitalisierung von Belegen
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technische Systeme (Scanner, Software, DMS)
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Scanparameter (Auflösung, Farbtiefe, Dateiformat)
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Qualitätskontrollen
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Verantwortlichkeiten und Rollen
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interne Kontrollen (IKS)
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Umgang mit Fehlern und Abweichungen
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Behandlung von Sonderbelegen
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Protokollierung und Nachweise
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Archivierung inkl. Unveränderbarkeit
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Zeitpunkt der Vernichtung des Papierbelegs
- Schulungsprotokolle der Mitarbeiter
Diese Inhalte entsprechen genau dem, was in Prüfungen regelmäßig abgefragt und kontrolliert wird.
GoBD Experten
Typische Beanstandungen in Betriebsprüfungen
Betriebsprüfer bemängeln beim ersetzenden Scannen besonders häufig:
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fehlende oder unklare Prozessbeschreibungen
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keine dokumentierten Qualitätskontrollen
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keine nachvollziehbaren Verantwortlichkeiten
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fehlende Protokolle bei Fehlern oder Nachscans
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unklare Scanparameter
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fehlende Dokumentation der Vernichtung von Papierbelegen
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fehlende Unveränderbarkeitsnachweise
VD2 kann diese Prüfpunkte in der Dokumentation vollständig abdecken – ohne zusätzliche Beratungsstunden.
GoBD Experten
Wie VD2 das ersetzende Scannen dokumentiert
VD2 stellt eine eigene Struktur für das ersetzende Scannen bereit und führt durch alle relevanten Schritte. Das System dokumentiert jeden Prozessschritt, jede Kontrolle und jede relevante Änderung in der Dokumentation.
VD2 übernimmt:
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strukturierte Prozessbeschreibung
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automatische Update-Logik bei Änderungen
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integriertes IKS für Qualitätskontrollen
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Export als vollständiges PDF
Die Ergebnisse, die Sie erhalten
VD2 erzeugt für das ersetzende Scannen:
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vollständige Verfahrensdokumentation (PDF)
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IKS-Protokoll inkl. Stichproben und Nachschulungen
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Protokolle aller relevanten Prozessschritte
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Änderungslog für alle Anpassungen
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klare Verantwortlichkeitsübersicht
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Nachweise digitaler Archivierung
Weiterführende Hinweise
-
Unternehmensleitfaden GoBD (PDF)
-
Prüferhinweise zum ersetzenden Scannen
-
Beispiele aus der Prüferpraxis
Diese Quellen zeigen klar, dass das ersetzende Scannen zwingend dokumentiert werden muss, um formale Mängel zu vermeiden.
Sicherheit?
Qualitätsstandard und GoBD-Siegel
Qualität
“Wie sichert die VD2 die Qualität der Verfahrensdokumentation?”
Regelmäßgige und umfassende Prüfungen durch Experten der GoBD, wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, IT-Auditoren sowie durch Betriebsprüfer der Finanzbehörden stellen sicher, dass die Software den aktuellen Stand der Anforderungen entspricht.
Weitere Informationen zum aktuellen “Prüfstandard” und GoBD-Siegel…
Bereit für den nächsten Schritt? Geprüfte und nachvollziehbare Compliance
Loslegen
VD2 stellt sicher, dass Ihre digitalen Finanzprozesse vollständig dokumentiert, systematisch nachvollziehbar und GoBD-konform dokumentiert werden können. Mit integrierter IKS-Struktur, automatisierten Aktualisierungen und prüfungssicheren Nachweisen schaffen Sie eine Compliance-Basis, die jederzeit belastbar ist.
Häufige Fragen zur Verfahrensdokumentation -FAQ
Was bedeutet ersetzendes Scannen nach GoBD?
Ersetzendes Scannen bezeichnet den Prozess, bei dem Papierbelege digitalisiert und anschließend vernichtet werden. Voraussetzung ist, dass der gesamte Scan- und Verarbeitungsprozess nachvollziehbar dokumentiert ist und die digitalen Belege die Anforderungen der GoBD erfüllen.
Ist ersetzendes Scannen nach GoBD erlaubt?
Ja. Die GoBD erlauben ersetzendes Scannen, sofern der Prozess ordnungsgemäß organisiert, dokumentiert und kontrolliert wird. Entscheidend ist nicht der Scan an sich, sondern die Nachvollziehbarkeit und Qualität des gesamten Verfahrens.
Reicht ein digitaler Scan als Ersatz für den Originalbeleg aus?
Ein Scan allein reicht nicht aus. Damit der digitale Beleg als Ersatz anerkannt werden kann, müssen unter anderem der Scanprozess, die Qualitätskontrolle, die weitere Verarbeitung sowie die Archivierung nachvollziehbar dokumentiert sein. Zudem sollte ein Schulungsprotokoll zur Einweisung und Kontrolle aller Mitarbeiter erstellt werden, die am Prozess beteiligt sind. (Ein Muster dazu steht in VD2 zur Verfügung.)
Welche Prozesse müssen beim ersetzenden Scannen dokumentiert werden?
Zu dokumentieren sind insbesondere:
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Klassifizierung der Belege (steuerlich relevant / nicht steuerlich relevant)
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Scanvorgang (Zeitpunkt, Art, Qualität)
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Qualitätskontrolle (Lesbarkeit, Vollständigkeit, ggf. Rückseiten)
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Weiterverarbeitung bis zur Buchung und Festschreibung
-
Regelungen zur Vernichtung der Papierbelege
-
Zuständigkeiten und Freigaben
Die Detailtiefe richtet sich nach dem Risiko und der Komplexität des Prozesses.
Welche Rolle spielt die Verfahrensdokumentation beim ersetzenden Scannen?
Die Verfahrensdokumentation beschreibt den gesamten Ablauf des ersetzenden Scannens und dient als Nachweis, dass der Prozess ordnungsgemäß organisiert ist. Sie ist Voraussetzung dafür, dass digitale Belege im Prüfungsfall als Originale anerkannt werden können.
Müssen Mitarbeiter für das ersetzende Scannen geschult werden?
Ja. Mitarbeiter, die am Scanprozess beteiligt sind, sollten in den Ablauf eingewiesen werden. Schulungen und Einweisungen sollten dokumentiert werden, da sie Bestandteil eines ordnungsgemäßen Prozesses sind. (Vorlage in VD2 enthalten.)
Was passiert, wenn der Scanprozess nicht dokumentiert ist?
Ist der Scanprozess nicht oder nur unvollständig dokumentiert, kann der digitale Beleg im Rahmen einer Betriebsprüfung als nicht ausreichend anerkannt werden. Die Auswirkungen hängen vom Einzelfall und der Prüfungssituation ab.
Wie wird sichergestellt, dass der Scanprozess aktuell bleibt?
VD2 fordert die zuständigen Fachbereiche regelmäßig zur Überprüfung des Scanprozesses auf. Änderungen werden nach Freigabe im Vier-Augen-Prinzip dokumentiert und versioniert.
Ist ersetzendes Scannen besonders prüfungsrelevant?
Ja. Ersetzendes Scannen gilt als prüfungsintensiver Bereich, da Originalbelege vernichtet werden. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist daher besonders wichtig, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Ist VD2 eine steuerliche oder rechtliche Beratung?
Nein. VD2 ist eine Software zur strukturierten Dokumentation und Überprüfung von Prozessen. Sie ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
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