Die Verfahrensdokumentation-Software VD2
Automatisierte Verfahrensdokumentation, integriertes IKS und klare Nachweise für jede Betriebsprüfung.
Warum eine Software zur Verfahrensdokumentation unverzichtbar ist
GoBD-Anforderungen an die Buchhaltung
Die Verfahrensdokumentation ist eine feste Pflicht nach GoBD und steht seit 2025 wieder im Fokus jeder Betriebsprüfung. Sie beschreibt, wie ein Unternehmen Belege verarbeitet, Daten erfasst, Systeme nutzt und interne Kontrollen durchführt. Fehlt diese Dokumentation oder ist sie unvollständig, drohen Beanstandungen, Hinzuschätzungen und unnötige Risiken in der Finanzbuchhaltung.
Eine saubere Verfahrensdokumentation schützt vor Prüfungsproblemen, schafft Transparenz und macht digitale Prozesse nachvollziehbar – genau das, was das Finanzamt verlangt.
Wie VD2 Ihre Verfahrensdokumentation vollständig abdeckt
Verfahrensdokumenation erstellen
VD2 führt Schritt für Schritt durch alle Bestandteile der Verfahrensdokumentation und ermöglicht, dass jeder Prozess vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert wird. Das System berücksichtigt sowohl die technischen Anforderungen der GoBD als auch die praktische Prüferperspektive.
VD2 übernimmt für Sie:
-
klare Strukturierung aller Prozesse in der Finanzbuchhaltung
-
vollautomatische Dokumentation von Änderungen (Update-Log)
-
integriertes IKS mit Nachweisen zu Stichproben und Schulungen
-
revisionssichere Prüfprotokolle inklusive Verantwortlichkeiten
-
vollständige Abbildung aller technischen Systeme (DMS, ERP, Buchhaltung)
-
Dokumentation der eRechnung und digitaler Abläufe
-
Export der kompletten Verfahrensdokumentation als PDF
VD2 ist nicht nur ein Tool zum Erstellen einer Dokumentation, sondern ein vollständiges Compliance-System für Ihre Finanzprozesse. Jeder Schritt wird nachvollziehbar dokumentiert – und genau in der Form, wie es Betriebsprüfer erwarten.
Was Sie mit VD2 am Ende in der Hand haben
Der Compliance-Ansatz von VD2
Viele Lösungen erzeugen nur ein statisches PDF. VD2 geht deutlich weiter: Das System bildet die komplette Compliance-Struktur Ihrer Finanzprozesse ab und dokumentiert automatisch jede Veränderung in der Dokumentation, jeden Kontrollschritt und jede Verantwortlichkeit – genau so, wie es Betriebsprüfungen erwarten.
VD2 umfasst:
-
ein integriertes IKS mit Nachweisen zu Stichproben und Schulungen
-
eine automatische Update-Logik für Prozess- und Systemänderungen
-
Audit-Workflows mit klaren Verantwortlichkeiten, 4-Augen-Prinzip und lückenlosen Protokollen
-
prüfungsrelevante Nachweise für alle digitalen Finanzprozesse
-
eine klare, nachvollziehbare Struktur für jeden sachverständigen Dritten
Damit ist VD2 kein Tool für ein Dokument, sondern ein System, das Ihre Finanzprozesse revisionssicher macht und echte Compliance schafft.
Für wen VD2 ideal ist
VD2 richtet sich an Unternehmen, die ihre digitalen Finanzprozesse sauber dokumentieren, nachvollziehbar strukturieren und revisionssicher abbilden wollen. Die Lösung eignet sich für alle Organisationen, die GoBD-Anforderungen zuverlässig erfüllen und Betriebsprüfungen ohne zusätzlichen Aufwand bestehen möchten.
Ideal für:
-
Geschäftsführer, die Risiken minimieren und klare Strukturen schaffen wollen
-
Finanzleiter, die Transparenz über Prozesse, Verantwortlichkeiten und Prüfwege benötigen
-
Buchhalter, die Abläufe dokumentieren und Änderungen nachvollziehbar festhalten müssen
-
Systemanbieter (DMS/ERP), die ihren Kunden ein vollwertiges Compliance-Modul anbieten möchten
-
Steuerberater, die Mandanten schnell und ohne Zusatzaufwand GoBD-sicher aufstellen wollen
VD2 ist branchenneutral und funktioniert in jedem Unternehmen – unabhängig von Systemlandschaft, Größe oder digitalem Reifegrad.
Was gehört in eine Verfahrensdokumentation?
Information
Eine Verfahrensdokumentation beschreibt vollständig und nachvollziehbar, wie ein Unternehmen seine digitalen Finanzprozesse organisiert. Sie muss so aufgebaut sein, dass ein sachverständiger Dritter jederzeit versteht, wie Belege entstehen, verarbeitet, geprüft und archiviert werden.
Sie umfasst insbesondere:
-
die Beschreibung aller relevanten Prozesse, die steuerrelevante Informationen erfassen, verarbeiten und archivieren
-
das eingesetzte System- und Softwareumfeld (DMS, ERP, Buchhaltung)
-
Verantwortlichkeiten und Rollen
-
das interne Kontrollsystem
-
die Abläufe der Belegverarbeitung
-
Regeln zu Scannen, digitaler Ablage und Archivierung
-
Dokumentation der eRechnung und digitaler Workflows
-
Änderungen, Versionen und Aktualisierungen
Diese Inhalte sind verpflichtend, um den Anforderungen der GoBD gerecht zu werden und bei einer Betriebsprüfung formell korrekt aufzutreten.
Verschiedene Arten
der Verfahrensdokumentation
GoBD-Anforderungen an Unternehmen
Eine vollständige Verfahrensdokumentation besteht nicht nur aus der allgemeinen Beschreibung der Finanzprozesse. Für bestimmte Bereiche gelten zusätzliche Anforderungen, die separat abgebildet werden müssen. VD2 bringt alle Arten der Verfahrensdokumentation bereits standardmäßig mit – vollständig integriert und strukturiert.
In VD2 sind immer enthalten:
-
Verfahrensdokumentation ersetzendes Scannen
-
Kassenverfahrensdokumentation
-
Verfahrensdokumentation für Onlineshops
-
Verfahrensdokumentation für die digitale Belegablage (DMS)
VD2 stellt zu jeder dieser Verfahrensdokumentationen die passende Struktur bereit, führt durch alle relevanten Prozessschritte und erzeugt automatisch die Nachweise, die in Betriebsprüfungen regelmäßig gefordert werden.
Was die Finanzbehörden
klar sagen
Information
Viele Unternehmen zweifeln an, ob sie überhaupt eine Verfahrensdokumentation brauchen – oft, weil Steuerberater das Thema nicht priorisieren oder weil es in vergangenen Prüfungen nicht nachgefragt wurde. Die Finanzbehörden sind in ihren Vorgaben jedoch eindeutig.
Die GoBD verlangen eine vollständige, nachvollziehbare und prüfungssichere Dokumentation aller digitalen Prozesse mit steuerrelevanten Informationen.
Ohne diese Dokumentation kann ein sachverständiger Dritter die Abläufe nicht nachvollziehen – und genau das ist einer der häufigsten Beanstandungsgründe in Betriebsprüfungen.
Betriebsprüfer weisen immer wieder darauf hin, dass fehlende oder unvollständige Verfahrensdokumentationen zu formellen Mängeln führen können, die Schätzungen oder Hinzuschätzungen nach sich ziehen.
Anforderungen der Finanzbehörden
Kurz gesagt:
Wer digitale Buchhaltungssysteme nutzt, braucht zwingend eine Verfahrensdokumentation.
Der Verzicht darauf ist ein reales Risiko – auch wenn es jahrelang „gut gegangen“ ist.
Weiterführende Informationen aus offiziellen Quellen
Für Unternehmen, die sich genauer informieren möchten, empfehlen wir den Unternehmensleitfaden GoBD. Dieser Leitfaden beschreibt klar, welche Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Dokumentation der digitalen Prozesse gestellt werden.
Aus Kommentaren und Rückmeldungen der Betriebsprüfer ergibt sich ein einheitliches Bild:
Fehlende oder unvollständige Verfahrensdokumentationen gehören zu den häufigsten formellen Mängeln in Prüfungen. Besonders bemängelt werden fehlende Prozessbeschreibungen, unklare Verantwortlichkeiten und nicht dokumentierte Änderungen im Arbeitsablauf.
Bereit für den nächsten Schritt? Geprüfte und nachvollziehbare Compliance
Loslegen
VD2 stellt sicher, dass Ihre digitalen Finanzprozesse vollständig dokumentiert, systematisch nachvollziehbar und GoBD-konform dokumentiert werden können. Mit integrierter IKS-Struktur, automatisierten Aktualisierungen und prüfungssicheren Nachweisen schaffen Sie eine Compliance-Basis, die jederzeit belastbar ist.
Antworten auf häufige Fragen: FAQ
Was ist eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?
Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt nachvollziehbar, wie steuerlich relevante Informationen im Unternehmen verarbeitet werden – von der Entstehung eines Belegs über die Verarbeitung bis zur Archivierung.
Sie ist ein zentraler Bestandteil der GoBD und erforderlich, sobald Buchführung und Belegprozesse IT-gestützt erfolgen. Die Verfahrensdokumentation zeigt dem Finanzamt, welche Systeme eingesetzt werden, wie Prozesse organisiert sind und wie die Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der Buchführung sichergestellt wird.
Ist eine Verfahrensdokumentation vorgeschrieben?
Ja, eine Verfahrensdokumentation ist nach den GoBD vorgeschrieben, sobald steuerrelevante Prozesse digital ablaufen.
Die GoBD verlangen, dass digitale Buchführungs- und Belegprozesse so dokumentiert sind, dass ein sachverständiger Dritter – insbesondere ein Betriebsprüfer – die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung jederzeit nachvollziehen und prüfen kann.
Wann wird die Verfahrensdokumentation in der Betriebsprüfung relevant?
Die Verfahrensdokumentation wird in der Betriebsprüfung immer dann relevant, wenn die Nachvollziehbarkeit der digitalen Buchführung geprüft wird.
Das ist insbesondere der Fall beim Einsatz von Buchhaltungssoftware, Kassensystemen, DMS, Schnittstellen, automatisierten Datenübergaben oder beim ersetzenden Scannen. In diesen Situationen dient die Verfahrensdokumentation dem Prüfer als zentraler Nachweis dafür, dass Prozesse ordnungsgemäß, nachvollziehbar und GoBD-konform organisiert sind.
Reicht es aus, eine Verfahrensdokumentation einmal zu erstellen?
Nein, eine Verfahrensdokumentation reicht nicht aus, wenn sie nur einmal erstellt wird.
Die GoBD verlangen eine aktuelle und gelebte Verfahrensdokumentation. Änderungen an Prozessen, Verantwortlichkeiten, der IT-Landschaft oder Systemkonfigurationen müssen regelmäßig überprüft, dokumentiert und versioniert werden. Nur so bleibt die Verfahrensdokumentation GoBD-konform und im Rahmen einer Betriebsprüfung belastbar.
Was passiert, wenn die Verfahrensdokumentation fehlt oder veraltet ist?
Fehlt die Verfahrensdokumentation oder ist sie nicht aktuell, kann die Finanzverwaltung die Buchführung bei einer Betriebsprüfung als formell mangelhaft einstufen.
In der Praxis führt dies häufig zu Rückfragen, Beanstandungen und einem erhöhten Prüfungsaufwand. Ist die Nachvollziehbarkeit der Buchführung zusätzlich eingeschränkt, drohen formelle Mängel und steuerliche Hinzuschätzungen, die im Einzelfall etwa bis zu 10 % betragen können. Die konkreten Auswirkungen hängen stets von der Prüfungssituation und dem jeweiligen Einzelfall ab.
Welche Inhalte muss eine Verfahrensdokumentation abdecken?
Eine Verfahrensdokumentation muss alle steuerlich relevanten Abläufe so darstellen, dass sie nachvollziehbar und prüfbar sind.
Sie umfasst unter anderem:
-
die Beschreibung der steuerlich relevanten Prozesse
-
die eingesetzten IT-Systeme und Schnittstellen
-
Verantwortlichkeiten und Rollen im Unternehmen
-
Kontrollmechanismen im Rahmen des Internen Kontrollsystems (IKS)
-
die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen
Die GoBD geben dabei keine feste Detailtiefe vor. Entscheidend ist, dass die dargestellten Prozesse für einen sachverständigen Dritten – insbesondere einen Betriebsprüfer – verständlich, nachvollziehbar und prüfbar sind.
Welche Rolle spielt das Interne Kontrollsystem (IKS)?
Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt sicher, dass dokumentierte Prozesse im Unternehmen tatsächlich eingehalten werden.
Die GoBD erwarten, dass steuerlich relevante Abläufe regelmäßig überprüft und die durchgeführten Kontrollen nachvollziehbar dokumentiert werden. Das IKS liefert damit den Nachweis, dass Prozesse nicht nur beschrieben, sondern auch im Tagesgeschäft gelebt werden.
Warum ist die manuelle Erstellung einer Verfahrensdokumentation problematisch?
Die manuelle Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist problematisch, weil sie sehr zeitaufwendig und fehleranfällig ist.
Informationen müssen aus mehreren Fachabteilungen gesammelt, abgestimmt und regelmäßig aktualisiert werden. Änderungen an Prozessen, Verantwortlichkeiten oder Systemen gehen dabei häufig verloren oder werden nicht nachvollziehbar dokumentiert, was die GoBD-Konformität gefährden kann.
Wie unterstützt VD2 bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation?
VD2 unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation durch eine strukturierte, systemgestützte Vorgehensweise.
Die Software arbeitet mit klaren Abfragen, automatischer Aufgabenverteilung an die zuständigen Fachabteilungen und optionalen KI-Assistenten zur Formulierung von Prozessbeschreibungen. So wird die Verfahrensdokumentation effizient erstellt, nachvollziehbar aufgebaut und dauerhaft GoBD-konform gepflegt.
Wer ist für die Verfahrensdokumentation verantwortlich?
Die Verantwortung für die Verfahrensdokumentation liegt immer beim Unternehmen selbst.
Steuerberater können bei der Strukturierung, fachlichen Einordnung und Prüfung der Verfahrensdokumentation unterstützen. Sie übernehmen jedoch nicht die rechtliche Verantwortung für Inhalt, Aktualität und Umsetzung der dokumentierten Prozesse, da diese beim steuerpflichtigen Unternehmen verbleibt.
Ist die Verfahrensdokumentation auch ohne Betriebsprüfung sinnvoll?
Ja, eine Verfahrensdokumentation ist auch ohne anstehende Betriebsprüfung sinnvoll.
Eine aktuelle Verfahrensdokumentation schafft Transparenz über interne Prozesse, erleichtert das Onboarding neuer Mitarbeitender und hilft, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen. So lassen sich prüfungskritische Fehler vermeiden und die Qualität sowie Sicherheit der digitalen Buchhaltungsprozesse dauerhaft verbessern – unabhängig von einer konkreten Prüfungssituation.
Ist VD2 eine steuerliche oder rechtliche Beratung?
Nein, VD2 ist keine steuerliche oder rechtliche Beratung, sondern eine Software zur strukturierten Dokumentation und Organisation von Prozessen.
VD2 unterstützt Unternehmen und Kanzleien dabei, ihre Verfahrensdokumentation GoBD-konform, nachvollziehbar und prüfungssicher abzubilden. Die individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte wird dadurch nicht ersetzt.
Mehr nützliche Informationen zur Erstellung und Pflege der Verfahrensdokumentation
in unserem Blog
Persönliche Beratung?
Der Kontakt zu uns ist einfach:






